Informationen für Eltern

 

Krankheit, Unterrichtsbefreiung, sonstiges Fehlen

Kann Ihr Kind aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Unterricht nicht teilnehmen, so ist die Schule am ersten Fehltag unbedingt spätestens bis 7.45 Uhr (evt. auf Anrufbeantworter) im Sekretariat – nicht per WhatsApp bei der Lehrkraft – zu verständigen.

Die Befreiung vom Unterricht auf Zeit, das Freistellen in einzelnen Fächern oder Beurlaubungen der Schüler über einen längeren Zeitraum, sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
In allen Fällen ist durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig ein Antrag an die Schulleitung zu stellen.

 

Busbeförderung

In der Regel werden die SVE Kinder und unsere Schülerinnen und Schüler mit Bussen des öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) befördert. Kinder der SVE und Schüler bis zur JGST 2 werden, wenn möglich, mit Kleinbussen transportiert. Dies ist jedoch ein Entgegenkommen des Landratsamts Rosenheim.

Ein Anspruch auf Beförderung mit Kleinbussen besteht nicht. Bei Krankheit müssen die Eltern das Kind selber beim Fahrer des Kleinbusses entschuldigen! Ihr Kind muss pünktlich an der Bushaltestelle bzw. am Abholpunkt sein; der Bus wartet nicht, der Fahrplan muss eingehalten werden!

Bitte trainieren und kontrollieren Sie mit Ihrem Kind den Weg zur Heimatbushaltestelle, das richtige Verhalten während der Wartezeit an der Bushaltestelle und das Einsteigen. Sensibilisieren Sie Ihr Kind für mögliche Gefahren.
Versuchen Sie, große Hektik und Eile am Morgen zu vermeiden, wobei uns durchaus bewusst ist, dass dies nicht immer gelingen kann.

Das Training des Schulwegs, das Benutzen der Busse sowie das regelkonforme Verhalten im Bus ist Pflicht der Eltern. Gegebenenfalls ist es notwendig, dass die Eltern ihr Kind in den Bus setzen und anschnallen. Dem Busfahrer ist es verboten, das Fahrzeug zu verlassen! Ebenso ist dem Busfahrer körperlicher Kontakt mit Schüler*innen nicht gestattet!

Bitte kommen Sie dieser Verpflichtung rechtzeitig und gewissenhaft nach, es dient der Sicherheit Ihres Kindes! Spätestens ab der JGST 5 benützen alle „Bus-Schülerinnen und Schüler“ die öffentlichen Linienbusse. Eine Ausnahmeregelung ist nur nach Vorlage eines fachärztlichen Attests (Psychologen, Orthopäde, ect.) möglich.

 

Unterrichtsausfall

In Ausnahmefällen (Fortbildungsveranstaltungen / extrem hohe Temperaturen im Sommer) kann es zu stundenweisen Unterrichtsausfällen kommen.
In der Regel werden Sie rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt, dass Ihr Kind vorzeitig nach Hause kommt. Sollten Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.

 

Informationen zu witterungsbedingten Schulausfällen

Bei einem möglichen witterungsbedingten Unterrichtsausfall wegen Schneefalls, Eisglätte, Sturms etc. können Sie sich bspw. auf der Internetseite von Antenne Bayern informieren:

Bitte beachten Sie aber auch jeweils die aktuellsten Informationen im Rundfunk (z. B. Bayern 3, Antenne Bayern).

 

Zwischenzeugnisse / Lernentwicklungsgespräche

Zum Halbjahr eines jeweiligen Schuljahres finden an der Inntal-Schule in den Diagnose- und Förderklassen Lernentwicklungsgespräche statt. Wenn ein Lernentwicklungsgespräch LEG stattfindet, wird kein Zwischenzeugnis ausgestellt. Wenn Sie weiterhin ein Zwischenzeugnis möchten, müssen Sie dieses schriftlich beantragen.

In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 kann anstatt eines Zwischenzeugnisses ein Lernentwicklungsgespräch beantragt werden.

 

Handys in der Schule

Die Schule übernimmt für mitgebrachte Handys keine Haftung (Diebstahl, Beschädigung etc.). Im Unterricht müssen Handys ausgeschaltet sein!

 

Hinweise der Verkehrswacht und der Polizei

Schulanfänger im Alter von 6 und 7 Jahren sind in der Regel nicht in der Lage, als Radfahrer oder als Rollerfahrer am Straßenverkehr teilzunehmen. Nach § 2 Abs. 5 STVO müssen Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit Fahrrädern und Rollern die Gehwege benutzen.

Fahrräder, die im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, müssen den Bestimmungen der STVO entsprechen (funktionierende Bremsen, Licht, Rücklicht, Tretstrahler etc.).

Inline-Skater sind ein Sportgerät und kein Verkehrsmittel. Beim Benützen dieses Sportgeräts auf dem Schulweg steigt das Unfallrisiko erheblich. Die Teilnahme am Straßenverkehr und somit das Fahren auf der Straße oder dem Seitenstreifen ist unzulässig. Aus Haftungsgründen wird dringend empfohlen, nicht mit Inline Skatern in die Schule zu fahren. Dasselbe gilt auch für Kickboards!